Auftragsverarbeitung

AVV-Informationen

Wenn Vereinslio personenbezogene Daten im Auftrag eines Vereins verarbeitet, ist vor dem produktiven Einsatz zu prüfen, ob und in welcher Form eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist.

Die dafür benötigten Angaben sind derzeit vor Livebetrieb verbindlich festzulegen: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Datenarten und Kategorien betroffener Personen, Weisungs- und Zugriffsprozesse, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Speicherort, Supportzugriffe, Backups, Löschung und Rückgabe der Daten.

Diese Information ist kein Vertragsangebot und keine fertige AVV. Sie soll Vereinen die offene Klärung vor der Produktivnutzung ermöglichen.

Zur Produktseite